Personengesellschaften

Schließen sich mehrere Personen zur Gründung eines Unternehmens zusammen, kann dies in Form einer Personengesellschaft geschehen.

Zu den Personengesellschaften gehören

Die Personengesellschaft ist selbst weder einkommensteuer- noch körperschaftsteuerpflichtig. Stattdessen werden die Einkünfte, die die Personengesellschaft erzielt, gesondert und einheitlich festgestellt und auf die Gesellschafter verteilt. Jeder Gesellschafter versteuert seinen Gewinnanteil im Rahmen seiner Einkommensteuerveranlagung. Zur Feststellung der Gewinnanteile hat die Personengesellschaft besondere Steuererklärungen abzugeben. Die Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung ist elektronisch in authentifizierter Form an die Finanzverwaltung zu übermitteln. Für die elektronische authentifizierte Übermittlung benötigen Sie ein Zertifikat. Dieses erhalten Sie im Anschluss an Ihre Registrierung im Elster-Portal auf der Internetseite https://www.elster.de/eportal/start. Auf Antrag kann in Härtefällen auf die elektronische Übermittlung der Erklärung verzichtet werden.

Besteht hinsichtlich der Umsatzsteuer und Gewerbesteuer eine Steuerpflicht, ist die Personengesellschaft selbst steuerpflichtig.

Gewinnermittlung

Wird das Unternehmen als OHG oder KG betrieben, ist der Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich zu ermitteln, da diese Gesellschaften auch handelsrechtlich zur Buchführung verpflichtet sind.

Bei einer GbR kommt dagegen je nach Art der Betätigung (z. B. keine Buchführungspflicht bei Freiberufler-GbR) und Größe des Unternehmens auch eine Gewinnermittlung durch Einnahmenüberschussrechnung in Betracht.

Häufige Fragen

Welche Meldepflichten muss ich bei Gründung einer Personengesellschaft beachten?

Die Eröffnung eines Gewerbebetriebes müssen Sie gegenüber der Stadt bzw. Gemeinde anzeigen. Diese leitet die Informationen auch an Ihr Finanzamt weiter.

Eine freiberufliche Tätigkeit müssen Sie nicht bei der Stadt oder Gemeinde melden, sondern innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit Ihr zuständiges Finanzamt informieren. Einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung sowie eine Ausfüllhilfe finden Sie im Internet bzw. sie werden Ihnen vom Finanzamt zugesandt.

Ist der Gesellschafter für Steuerschulden der Gesellschaft haftbar?

Bei einer GbR und einer OHG haften die Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen für die Schulden (also auch Steuerschulden) der Gesellschaft.

Bei einer KG wird zwischen den unbeschränkt haftenden Gesellschaftern (Komplementären) und den beschränkt haftenden Gesellschaftern (Kommanditisten) unterschieden. Kommanditisten haften nur mit ihrer in das Handelsregister eingetragenen Einlage. Komplementäre haften auch mit ihrem Privatvermögen.

Wie können Beteiligten-Daten von Personengesellschaften mit vielen Beteiligten an das Finanzamt übermittelt werden?

FEIN-Manager für Beteiligten-Stammdaten großer Personengesellschaften

Grundsätzlich sind Feststellungserklärungen in elektronischer Form über das ELSTER-Online-Portal einzureichen.

Für die Bearbeitung der Beteiligten-Stammdaten großer Personengesellschaften mit zurzeit 500 bis zu 99.998 Beteiligten, für die eine elektronische Übermittlung noch nicht bereitgestellt werden kann, ist das Verfahren FEIN-Manager entwickelt worden.

Der FEIN-Manager ermöglicht kurzfristig eine vollständige Erfassung aller Beteiligten in den Stammdaten des Steuerfalls. Darüber hinaus ist eine schnelle und deutlich verbesserte Bearbeitung des Steuerfalles möglich. Durch die Erhöhung der Datenqualität kann die Zahl der unnötigen Nachfragen gesenkt werden.

Die Steuerverwaltung bietet Ihnen als Unternehmer bzw. Steuerberater eine Mustertabelle für Beteiligten-Stammdaten von großen Personengesellschaften zum Befüllen an. Diese finden Sie hier.
Sie können die Tabelle jederzeit aber auch direkt bei Ihrem Bearbeiter im Finanzamt per Mail oder Telefon anfordern.

Die Mustertabelle für Beteiligten-Stammdaten wird regelmäßig aktualisiert. Daher wird empfohlen, mindestens jährlich eine aktuelle Mustertabelle für Beteiligten-Stammdaten zu downloaden bzw. vom Finanzamt anzufordern.

Die ausgefüllte Mustertabelle für Beteiligten-Stammdaten muss aus Gründen des Datenschutzes an folgende E-Mail-Adresse des zuständigen Finanzamtes gesendet werden:

ADV-SB@finanzamt-xy.de

Darüber hinaus wird empfohlen, die als E-Mail-Anhang zu versendende Tabelle mit einem Passwort zu schützen.

Eine Übergabe der Daten mittels USB-Stick ist auch möglich.

Die vom Steuerberater/ von einer Kanzlei eingesendete Datei sollte möglichst folgende Angabe enthalten:

  • Angaben zur Gesellschaft (Eintragungen sind bitte nur in der ersten Zeile vorzunehmen)
  • Steuernummer
  • Angaben zur Aufteilungsart
  • Angaben zu den Beteiligten (Eintragungen sind bitte nur in den Zeilen zu den Beteiligten vorzunehmen)
  • Nummer des Beteiligten (diese ist dem zuletzt ergangenen Feststellungsbescheid zu entnehmen)
  • Name und Anschrift
  • Name Wohnsitz-Finanzamt oder Bundesfinanzamtsnummer (BUFA)
  • Eintrittsdatum
  • Angaben zur Gewinnverteilung in Abhängigkeit zur Aufteilungsart der Gesellschaft
  • Angaben zur Art der Beteiligung

Hiervon profitieren Finanzämter, Unternehmer und deren steuerliche Berater gleichermaßen.


Rente im Ausland

Relaxed businessman © sepy - Fotolia.com

Erfahren Sie mehr über steuerpflichtige Renten im Ausland.

Finanzamt - Rente im Ausland


Formularcenter

Finanzamt Stempel

Formulare für die Steuererklärung zum Download

mehr erfahren ...


Ganz ohne Papier

Steuern © PhotoSG - Fotolia.com

Steuern einfach online erledigen

mehr zu Elster

Ausbildung in der
Steuerverwaltung

Ausbildung in der Steuerverwaltung: Duale Ausbildung und duales Studium

Duale Ausbildung und duales Studium

mehr erfahren ...