Es geht auch einfach - Steuererklärung für Rentnerinnen und Rentner


Rentnerin mit Steuererklärung II - © GordonGrand-stock.adobe.com
GordonGrand - Fotolia
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Wussten Sie, dass Ihr Rententräger Ihre Renteneinkünfte bereits in zutreffender Höhe an das Finanzamt übermittelt und eine Angabe dieser Daten entbehrlich ist, wenn neben der Rente keine weiteren steuerrelevanten Sachverhalte vorliegen? In diesem Fall besteht die Möglichkeit, dass Ihr Finanzamt die elektronischen Daten übernimmt.
Durch die vereinfachte Steuererklärung sparen Sie Zeit und Aufwand, um eine herkömmliche Einkommensteuererklärung nebst den richtigen Anlagen im Finanzamt einzureichen.
Wenn Sie also die genannten Voraussetzungen erfüllen und künftig die vereinfachte Einkommensteuererklärung nutzen möchten, finden Sie den dafür vorgesehenen, knapp zweiseitigen Erklärungsvordruck hier sowie auf der Seite des Bundesministeriums der Finanzen. Der Vordruck liegt auch in Ihrem Finanzamt aus.
Das Finanzamt wird Ihnen in gewohnter Weise den Steuerbescheid übersenden, der unter anderem Angaben zur Höhe der festgesetzten Steuer und zur Zahlungsfrist enthält.
Weitere Informationen können Sie auch der Broschüre Es geht auch einfach - Steuererklärung für Rentnerinnen und Rentner entnehmen.
Hinweis: Dieser Vordruck wird derzeit nur in Bremen, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen angeboten!