27.05.2019 - Die verlängerten Abgabefristen sind Teil des Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens, welches seit Anfang 2017 gilt.
Die Einkommensteuererklärung für das Jahr 2018 kann zwei Monate später als bislang, also bis zum 31. Juli 2019, eingereicht werden. Auch beratene Steuerpflichtige bekommen für die Jahressteuererklärungen für das Jahr 2018 mehr Zeit: Die Frist verlängert sich vom 31. Dezember des Folgejahres auf den 28. bzw. 29. Februar des übernächsten Jahres.