Finanzamt Ribnitz-Damgarten
Aktuelle Meldungen
Neue Öffnungs- und telefonische Erreichbarkeitszeiten der Finanzämter ab Juni 2023
Ab dem 01.06.2023 haben sich die Öffnungs- und telefonischen Erreichbarkeitszeiten der Finanzämter geändert. Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Registerkarte "Kontakt / Öffnungszeiten".
Für Fragen zur Grundsteuerreform wählen Sie bitte die Durchwahl -45930 nach der Vorwahl des Finanzamts Ribnitz-Damgarten.
Anfahrt
Finanzamt Ribnitz-Damgarten


Anfahrt Finanzamt Ribnitz-Damgarten
Grafik: Steuerportal MV
Anfahrt Finanzamt Ribnitz-Damgarten
Grafik: Steuerportal MV
Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln
Bus: bis Haltestelle "Bodden-Kliniken"
Deutsche Bahn: Bahnhof Ribnitz-Damgarten West - Fußweg 10 Minuten in Richtung Eisenbahnbrücke, Bodden-Kliniken
Anfahrt mit PKW
Aus Rostock und Fischland/Darß - Rostocker Str. - Lange Str. - Bahnhofstr. - Sandhufe
Aus Stralsund und Barth - Damgartener Chaussee - Bahnhofstr. - Sandhufe
Kontakt / Öffnungszeiten
Öffnungszeiten der zentralen Informations- und Annahmestellen (ZIA)
Montag | 09.00 – 12.00 Uhr | |
Dienstag | 09.00 – 12.00 Uhr | und 14.00 – 17.00 Uhr |
Donnerstag | 09.00 – 12.00 Uhr | |
Freitag | 09.00 – 12.00 Uhr |
Telefonsprechzeiten
Montag | 09.00 – 12.00 Uhr | und 13.00 – 15.00 Uhr |
Dienstag | 09.00 – 12.00 Uhr | und 13.00 – 15.00 Uhr |
Donnerstag | 09.00 – 12.00 Uhr | und 13.00 – 15.00 Uhr |
Freitag | 09.00 – 12.00 Uhr |
Für eine Terminvergabe und die Anforderung von Steuererklärungsvordrucken stehen Ihnen online unsere Kontaktformulare im oberen Teil dieser Internetseite zur Verfügung. Darüber hinaus ist die Abholung von Vordrucken zu den Geschäftszeiten der Finanzämter möglich.
Bankverbindung bei der Deutschen Bundesbank
Kreditinstitut | BBk Rostock |
IBAN | DE98 1300 0000 0013 001510 |
BIC | MARKDEF1130 |
Kontakt
Datenschutz
Allgemeine Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der Artikel 12 bis 14 der Datenschutz-Grundverordnung in der Steuerverwaltung
Öffentliche Zustellung nach § 10 Verwaltungszustellungsgesetz
Öffentliche Zustellungen nach § 10 Verwaltungszustellungsgesetz erfolgen an dieser Stelle nur ausnahmsweise, wenn die Bekanntgabe über die Tafel für öffentliche Bekanntmachungen im Finanzamt nicht möglich ist.