Finanzamt Güstrow

Aktuelle Meldungen

Neue Öffnungs- und telefonische Erreichbarkeitszeiten der Finanzämter ab Juni 2023

Ab dem 01.06.2023 haben sich die Öffnungs- und telefonischen Erreichbarkeitszeiten der Finanzämter geändert. Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Registerkarte "Kontakt / Öffnungszeiten".

Für Fragen zur Grundsteuerreform wählen Sie bitte die Durchwahl -46930 nach der Vorwahl des jeweiligen Finanzamts.

Anfahrt

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Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln

Bus:

  • Linie 204 Haltestelle Bleicherstraße,
  • Linie 201, 203, 205 Haltestelle Markt oder Am Berge

Anfahrt mit PKW

Aus allen Richtung - Zentrum – Markt – Klosterhof

Kontakt / Öffnungszeiten

Öffnungszeiten der zentralen Informations- und Annahmestellen (ZIA)

Montag 09.00 – 12.00 Uhr  
Dienstag 09.00 – 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Donnerstag 09.00 – 12.00 Uhr  
Freitag 09.00 – 12.00 Uhr  

Telefonsprechzeiten

Montag 09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 15.00 Uhr
Dienstag 09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 15.00 Uhr
Donnerstag 09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 15.00 Uhr
Freitag 09.00 - 12.00 Uhr  

Für eine Terminvergabe und die Anforderung von Steuererklärungsvordrucken stehen Ihnen online unsere Kontaktformulare im oberen Teil dieser Internetseite zur Verfügung. Darüber hinaus ist die Abholung von Vordrucken zu den Geschäftszeiten der Finanzämter möglich.

Bankverbindung bei der Deutschen Bundesbank

Kreditinstitut BBk Rostock
IBAN DE50 1300 0000 0013 001501
BIC MARKDEF1130

 

Kontakt

Hausanschrift
Finanzamt Güstrow
Klosterhof 1
18273 Güstrow
Telefon: (03843) 262 - 0
Telefax: (03843) 262 - 500
Postanschrift
Finanzamt Güstrow
18271 Güstrow

Datenschutz

Allgemeine Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der Artikel 12 bis 14 der Datenschutz-Grundverordnung in der Steuerverwaltung

Datenschutzbeauftragte(r) des Finanzamtes Güstrow
Finanzamt Güstrow
Klosterhof 1
18273 Güstrow
Telefon: (03843) 262 - 280
Telefax: (03843) 262 - 500

Öffentliche Zustellung nach § 10 Verwaltungszustellungsgesetz

Öffentliche Zustellungen nach § 10 Verwaltungszustellungsgesetz erfolgen an dieser Stelle nur ausnahmsweise, wenn die Bekanntgabe über die Tafel für öffentliche Bekanntmachungen im Finanzamt nicht möglich ist.


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