Finanzamt Rostock

Aktuelle Meldungen

Neue Öffnungs- und telefonische Erreichbarkeitszeiten der Finanzämter ab Juni 2023

Ab dem 01.06.2023 haben sich die Öffnungs- und telefonischen Erreichbarkeitszeiten der Finanzämter geändert. Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Registerkarte "Kontakt / Öffnungszeiten".

Für Fragen zur Grundsteuerreform wählen Sie bitte die Durchwahl -4930 nach der Vorwahl des Finanzamts Rostock.

Anfahrt

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Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln

S-Bahn: bis Haltestelle "Rostock Lütten Klein"
Bus: Linie 38 bis Haltestelle "Möllner Straße", Linien 30 und 31 bis Haltestelle "Lütten Klein Zentrum"
Straßenbahn: Linien 1, 4 und 5 bis Haltestelle "Lütten Klein Zentrum"

Fahrpläne der RSAG

Anfahrt mit PKW

Stadtautobahn Rostock (B 103) bis Abfahrt Lütten Klein – Warnowallee - rechts abbiegen - St.-Petersburger-Str. - zweite Ampelkreuzung abbiegen - Möllner Straße

Kontakt / Öffnungszeiten

Öffnungszeiten der zentralen Informations- und Annahmestellen (ZIA)

Montag 09.00 – 12.00 Uhr  
Dienstag 09.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 17.00 Uhr
Donnerstag 09.00 – 12.00 Uhr  
Freitag 09.00 – 12.00 Uhr  

Telefonsprechzeiten

Montag 09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 15.00 Uhr
Dienstag 09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 15.00 Uhr
Donnerstag 09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 15.00 Uhr
Freitag 09.00 – 12.00 Uhr  

Für eine Terminvergabe und die Anforderung von Steuererklärungsvordrucken stehen Ihnen online unsere Kontaktformulare im oberen Teil dieser Internetseite zur Verfügung. Darüber hinaus ist die Abholung von Vordrucken zu den Geschäftszeiten der Finanzämter möglich.

Bankverbindung bei der Deutschen Bundesbank

Kreditinstitut BBk Rostock
IBAN DE55 1300 0000 0013 001508
BIC MARKDEF1130

 

Kontakt

Hausanschrift
Finanzamt Rostock
Möllner Str. 13
18109 Rostock
Telefon: (0381) 12845 - 0
Telefax: (0381) 12845 - 4300
Postanschrift
Finanzamt Rostock
Möllner Straße 13
18109 Rostock

IT-Stelle der Steuerverwaltung beim Finanzamt Rostock

Die IT-Stelle der Steuerverwaltung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (M-V) ist Teil des Finanzamtes Rostock. Sie ist die zentrale Stelle für informations- und kommunikationstechnische Dienste der Steuerverwaltung M-V.

Sie ist zuständig für alle IT-Angelegenheiten der 10 Finanzämter in M-V und betreut damit ca. 2.400 Anwenderinnen und Anwender in M-V.

Zu den Aufgaben gehören insbesondere die

  • Einführung und Betreuung von Fachanwendungen (sog. Verfahren) für das automatisierte Besteuerungsverfahren für die Finanzämter des Landes M-V und für ausgewählte Verfahren für weitere Finanzämter in der IT-Kooperation der norddeutschen Länder.
  • Fortentwicklung und Pflege der IT-Infrastruktur (Netze, Server, IT-Arbeitsplatzausstattung usw.) für die Steuerverwaltung des Landes M-V.
  • Mitwirkung bei der Entwicklung und Einführung neuer automatisierter Verfahren im Auftrag des Digitalisierungsvorhabens KONSENS der Steuerverwaltungen des Bundes und der Länder
  • Erteilung der fachlichen Weisungen für das Land M-V gegenüber dem IT-Dienstleister Dataport AöR

Die IT-Stelle verantwortet die IT-Dienstleistungen für die Steuerverwaltung Mecklenburg-Vorpommerns und trägt entscheidend zur Sicherung der Funktionsfähigkeit sowie des Steueraufkommens der Steuerverwaltung des Landes bei.

Die IT-Stelle befindet sich im Rostocker Stadtteil Südstadt und ist sehr gut fußläufig vom Hauptbahnhof erreichbar. Derzeit sind in der IT-Stelle 70 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig.

Zudem fungiert die IT-Stelle als Praxisstelle im Rahmen des dualen Studiums E-Government (Verwaltungsinformatik).

Datenschutz

Allgemeine Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der Artikel 12 bis 14 der Datenschutz-Grundverordnung in der Steuerverwaltung

Datenschutzbeauftragte(r) des Finanzamtes Rostock
Finanzamt Rostock
Möllner Straße 13
18109 Rostock
Telefon: (0381) 12845 - 4280
Telefax: (0381) 12845 - 4300

Öffentliche Zustellung nach § 10 Verwaltungszustellungsgesetz

Öffentliche Zustellungen nach § 10 Verwaltungszustellungsgesetz erfolgen an dieser Stelle nur ausnahmsweise, wenn die Bekanntgabe über die Tafel für öffentliche Bekanntmachungen im Finanzamt nicht möglich ist.


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