Elektronische Steuererklärung

ELSTER steht für die ELektronische STeuerERklärung und ermöglicht eine effiziente, zeitgemäße, medienbruchfreie und hochsichere elektronische Übertragung jeglicher Steuerdaten zwischen Bürgern, Steuerberatern, Arbeitgebern, Kommunen, Verbänden, Finanzbehörden und sonstigen Institutionen.

Für die elektronische Übermittlung der verschiedenen Steuerdaten via Internet stellt ELSTER dem Steuerbürger zwei kostenlose Produkte zur Verfügung:

Mein ELSTER ist das Online-Finanzamt, mit dem die papierlose Abgabe der Steuerdaten über eine interaktive Webanwendung mit höchster Sicherheit, schnell und komfortabel möglich ist. Mehr erfahren unter www.elster.de

ElsterFormular ist das 2001 eingeführte Steuerprogramm, bei dem die Daten zu Hause am PC komfortabel eingegeben, sowie anschließend die vollständigen Steuererklärungen verschlüsselt und mit Hilfe einer gesicherten Internetverbindung übertragen werden können. Die Steuersoftware „ElsterFormular“ wird jedoch letztmalig für die Erstellung der Steuererklärung für das Jahr 2019 zur Verfügung stehen. Mit nur einem Klick können die Daten komfortabel und schnell von „ElsterFormular“ in „Mein ELSTER“ exportiert werden.

Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung von Jahressteuererklärungen

Bürgerinnen und Bürger mit Gewinneinkünften sind verpflichtet, ihre Steuererklärungen elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln. Gewinneinkünfte sind Einkünfte aus Land- und Fortwirtschaft, Gewerbebetrieb und aus freiberuflicher bzw. selbständiger Tätigkeit.

Eine kurze Beschreibung der Neuregelung sowie nützliche Hinweise zum Verfahren können Sie dem Merkblatt Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung von Jahressteuererklärungen entnehmen.

Verpflichtung zur authentifizierten Übermittlung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Lohnsteuer-Anmeldungen

Die Umsatzsteuer-Voranmeldung, der Antrag auf Dauerfristverlängerung, die Anmeldung einer Sondervorauszahlung, die Zusammenfassende Meldung und die Lohnsteuer-Anmeldung müssen authentifiziert elektronisch übermittelt werden.

Die elektronische Abgabe von Steueranmeldungen ist über ElsterFormular, das Elster-Portal oder Softwareprodukte anderer Hersteller, in denen die ELSTER-Software integriert ist, möglich. Eine Registrierung im Elster-Portal unter www.elster.de ist in jedem Fall erforderlich

Verfügen Sie nicht über die notwendigen technischen Voraussetzungen, die für die Übermittlung elektronischer Steueranmeldungen erforderlich sind, kann Ihnen zur Vermeidung einer unbilligen Härte auf Antrag die Abgabe der Steueranmeldungen in Papierform weiterhin gestattet werden. Eine unbillige Härte kann vorliegen, wenn und solange es Ihnen nicht zumutbar ist, die technischen Voraussetzungen einzurichten. Der Antrag wegen unbilliger Härte ist beim Finanzamt schriftlich einzureichen und hinreichend zu begründen.


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