Finanzamt Schwerin
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Finanzamt Schwerin
Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln
Hauptgebäude Schwerin
- Straßenbahnlinie 1, 2, 4: bis Haltestelle Platz der Jugend
- Buslinie 7: bis Haltestelle Platz der Jugend
- Buslinien 14: bis Haltestelle Lischstraße oder Freilichtbühne
ZIA Parchim
- Buslinien 1 und 7: bis Haltestelle Putlitzer Straße
Anfahrt mit PKW
Hauptgebäude Schwerin
Aus allen Richtungen - ab Platz der Jugend in die Johannes-Stelling-Straße abbiegen
ZIA Parchim
Über B 191 (Ostring) und B 321 (Südring) Richtung Stadtmitte, danach weiter bis zur Putlitzer Straße (Landratsamt)
Kontakt / Öffnungszeiten
Aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie gelten bis auf Weiteres folgende Bürosprechzeiten:
Bürosprechzeiten
Montag | 09.00 - 15.30 Uhr |
Dienstag | 09.00 - 15.30 Uhr |
Mittwoch | 09.00 - 15.30 Uhr |
Donnerstag | 09.00 - 15.30 Uhr |
Freitag | 09.00 - 12.00 Uhr |
Für eine Terminvergabe und die Anforderung von Steuererklärungsvordrucken stehen Ihnen online unsere Kontaktformulare im oberen Teil dieser Internetseite zur Verfügung. Darüber hinaus ist die Abholung von Vordrucken zu den Geschäftszeiten der Finanzämter möglich.
Bitte beachten Sie: Die ZIA in Parchim bleibt zunächst für Besucher geschlossen.
Bankverbindung bei der Deutschen Bundesbank
Kreditinstitut | BBk Rostock |
IBAN | DE70 1300 0000 0014 001502 |
BIC | MARKDEF1130 |
Kontakt
Steuerstrafsachen- und Steuerfahndungsstelle Mecklenburg-Vorpommern sowie Stabsstelle Steueraufsicht Mecklenburg-Vorpommern
Das Finanzamt Schwerin hat die landesweite Zuständigkeit für die Wahrnehmung der Aufgaben der Steuerfahndung und der Finanzämter in Straf- und Bußgeldverfahren wegen Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten sowie die Steueraufsicht zur Aufdeckung und Ermittlung unbekannter Steuerfälle übernommen.
Die Steuerfahndung wird bei Verdacht auf Vorliegen einer Steuerstraftat, insbesondere Steuerhinterziehung tätig. Sie erforscht Steuerstraftaten sowie Steuerordnungswidrigkeiten, ermittelt die strafrechtlich bedeutsamen Tatumstände und auch die Besteuerungsgrundlagen in diesen Fällen. Als Ermittlungsperson der Staatsanwaltschaft sind die Beamten und Beamtinnen der Steuerfahndung befugt, strafprozessuale Maßnahmen wie z.B. Durchsuchungen durchzuführen.
Die Bußgeld- und Strafsachenstelle ermittelt und verfolgt grundsätzlich in eigener Zuständigkeit bei Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten. Sie nimmt im steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren die Rechte und Pflichten wahr, die der Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren zustehen.
Datenschutz
Allgemeine Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der Artikel 12 bis 14 der Datenschutz-Grundverordnung in der Steuerverwaltung