Zentrale Unternehmensbewertungsstelle
Für die Berechnung der Erbschaft- und Schenkungsteuer wird das zugewendete Vermögen grundsätzlich mit dem Verkehrswert bewertet.
Für bestimmtes Vermögen sieht das Bewertungsgesetz eigenständige Bewertungsverfahren zur Ermittlung des Verkehrswertes vor.
Wird im Rahmen einer Erbschaft oder einer Schenkung ein Einzelunternehmen, Anteile an einer Personengesellschaft oder Anteile an einer Kapitalgesellschaft übertragen, führt die Unternehmensbewertungsstelle im Rahmen eines Feststellungsverfahrens die Ermittlung des gemeinen Wertes für dieses Vermögen durch.
Neben dem gemeinen Wert des übertragenen Unternehmens oder der übertragenen Anteile werden auch weitere Feststellungen von der Unternehmensbewertungsstelle durchgeführt, welche für die Prüfung einer Steuerbefreiung bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer von Bedeutung sind.
Für die Durchführung des Feststellungsverfahrens wird die zentrale Unternehmensbewertungsstelle Feststellungserklärungen anfordern. Werden Sie zur Abgabe einer Feststellungserklärung aufgefordert, finden Sie hier die notwendigen Erklärungsvordrucke und Anleitungen.
Nach dem Abschluss eines Feststellungsverfahrens erlässt die Unternehmensbewertungsstelle Feststellungsbescheide.




