Informationen für Kommunen

Als Stadt oder Gemeinde sind Sie in mehrfacher Hinsicht von der Grundsteuerreform betroffen, u. a.

  • als Steuerpflichtige für jede der Stadt oder Gemeinde gehörende wirtschaftliche Einheit sowie
  • als Steuergläubigerin für jede wirtschaftliche Einheit, die im Zuständigkeitsbereich der Stadt oder Gemeinde gelegen ist.

Mit der Umsetzung der Grundsteuerreform ändert sich das Verfahren der Bereitstellung der Daten aus dem Grundsteuermessbescheid. Die Übermittlung dieser Daten an die Städte und Gemeinden erfolgt zukünftig ausschließlich in elektronischer Form über das Verfahren ELSTER-Transfer. Die Daten werden in einer bundeseinheitlichen xml-Struktur bereitgestellt. Informationen zum Verfahren ELSTER-Transfer sowie die Datensatzbeschreibungen können Sie dem folgenden Leitfaden entnehmen.


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