Kraftfahrzeugsteuer vom Zoll verwaltet
Zoll für die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer zuständig
Der Bund hat zum 1. Juli 2009 die Ertrags- und Verwaltungshoheit für die Kraftfahrzeugsteuer von den Ländern übernommen. Die vorübergehende Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer durch die Finanzämter endete in Mecklenburg-Vorpommern am 14. März 2014.
Den Hauptzollämtern ist die Zuständigkeit für die Festsetzung, Erhebung und Vollstreckung der Kraftfahrzeugsteuer zum 15. März 2014 übertragen worden. Sie sind damit Ihre neuen Ansprechpartner für alle Fragen rund um das Thema Kraftfahrzeugsteuer.
Wenden Sie sich bitte mit Fragen zu einem konkreten Steuerfall an diese Stellen.
Außerdem ist durch die flächendeckende Präsenz der Zollverwaltung für Sie auch weiterhin ein wohnortnahes Serviceangebot in Sachen Kraftfahrzeugsteuer durch Kontaktstellen mit Zahlstellen sichergestellt. Hier können Sie z.B. Anträge auf Steuervergünstigungen einreichen sowie Kraftfahrzeugsteuerrückstände begleichen.
Die für Sie nächstgelegene Kontaktstelle des Zolls finden Sie im Internet unter www.zoll.de. Auf der Internetseite des Zolls erhalten Sie darüber hinaus weitere Informationen zum Zuständigkeitswechsel der Kraftfahrzeugsteuer.
Kraftfahrzeugsteuerbescheide, die bisher von Ihrem Finanzamt erteilt wurden, behalten auch nach dem 14. März 2014 ihre Gültigkeit. Die gewährten Steuervergünstigungen müssen nicht neu beantragt werden. Ebenso bleiben die erteilten Lastschrifteinzugsermächtigungen bzw. SEPA-Lastschriftmandate weiterhin gültig.
Die Zuständigkeit für An- und Ummeldungen, Halterwechsel sowie Außerbetriebsetzungen von Fahrzeugen liegt auch zukünftig bei den Zulassungsbehörden.
Ab dem Zeitpunkt der Übernahme der Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer durch den Zoll werden Ihre Fragen rund um das Thema Kfz-Steuer durch das Informations- und Wissensmanagement Zoll beantwortet.