Bürgerbefragung
Vom 1. Oktober 2025 bis zum 30. September 2026 führt die Steuerverwaltung Mecklenburg-Vorpommern gemeinsam mit anderen Bundesländern eine Bürgerbefragung durch. Sie richtet sich sowohl an Bürgerinnen und Bürger als auch an Angehörige der steuerberatenden Berufe.
Ziel der Befragung ist es, aussagekräftige Rückmeldungen zu erhalten, um die Arbeit der Finanzämter weiter zu verbessern. Abgefragt werden unter anderem:
- die Zufriedenheit mit der Abgabe und Bearbeitung der Einkommensteuererklärung,
- Erfahrungen im Rechtsbehelfsverfahren,
- Erreichbarkeit der Finanzämter,
- Freundlichkeit und Kompetenz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und
- Informationsangebote der Steuerverwaltung.
Die Teilnahme erfolgt anonym und ohne Registrierung. Der Zugang ist sowohl über den PC als auch mobil über das Smartphone möglich.
Die Ergebnisse werden nach Abschluss der Befragung ausgewertet. Bundesweite Ergebnisse werden auf der Befragungshomepage veröffentlicht. Regionalisierte Ergebnisse zum Stand in Mecklenburg-Vorpommern werden hier auf dem Steuerportal präsentiert.
Zur Umfrage gelangen Sie über folgenden Link: www.ihr-finanzamt-fragt-nach.de.
Häufig gestellte Fragen zur Bürgerbefragung
1 Warum wird die Online-Befragung Ihrer Steuerverwaltung durchgeführt?
Ihre Zufriedenheit mit der Arbeit der Finanzämter ist unserer Verwaltung ein wichtiges Anliegen. Mit der Online-Befragung wollen wir Ihnen die Möglichkeit geben, Einschätzungen, Bedürfnisse und Wünsche gegenüber der Steuerverwaltung mitzuteilen. Für die Steuerverwaltung stellt Ihre Rückmeldung eine Chance dar, die Arbeit noch stärker aus der Perspektive der Bürgerinnen und Bürger sowie der Steuerberatungen und Lohnsteuerhilfevereine zu reflektieren.
2 In welchen Ländern wird die Online-Befragung durchgeführt?
Insgesamt nehmen 15 Länder an der Online-Befragung teil. Hessen führt eine gesonderte Umfrage durch.
3 Wie wird Ihre Anonymität gewährleistet?
Die Teilnahme an der Befragung ist anonym, Rückschlüsse auf Ihre Person sind nicht möglich, auch nicht anhand der am Ende des Fragebogens abgefragten persönlichen (soziodemografischen) Daten. Die verwendeten Cookies dienen lediglich der komfortablen Nutzung des Systems, es werden keine personenidentifizierbaren Informationen gespeichert. Zudem ist keine Freitextangabe möglich, so dass Sie sich nicht (versehentlich) selbst „outen“ können.
4 An wen richtet sich die Online-Befragung?
Die Befragung richtet sich an Bürgerinnen und Bürger sowie Angehörige der steuerberatenden Berufe, die Kontakt zu einem Finanzamt hatten, zum Beispiel durch Abgabe einer Steuererklärung.
5 Kann ich mehrfach an der Befragung teilnehmen?
Die mehrfache Teilnahme ist nicht vorgesehen. Angehörige der steuerberatenden Berufe haben die Möglichkeit, ein Feedback für bis zu drei Finanzämter zu geben, zu denen Sie häufig Kontakt haben.
6 Kann ich auch für mein Unternehmen an der Befragung der Bürgerinnen und Bürger teilnehmen?
Die Befragung richtet sich an alle einkommensteuerpflichtigen Personen, weshalb eine Teilnahme für Unternehmen nicht vorgesehen ist. Als einkommensteuerpflichtige Person können Sie jedoch Ihre Meinung zur Bearbeitung Ihrer Einkommensteuererklärung und zum damit verbundenen Kontakt mit Ihrem Finanzamt mitteilen.
7 Welches Finanzamt soll ich bei der Befragung der Bürgerinnen und Bürger auswählen?
Wählen Sie das Finanzamt aus, zu dem Sie Kontakt hatten, zum Beispiel durch Abgabe Ihrer Einkommensteuererklärung.
8 Auf welche Steuererklärung beziehen sich die Fragen an die Bürgerinnen und Bürger?
Sofern in den Fragen kein konkreter Zeitraum benannt ist, beziehen sich diese auf die letzte abgegebene Einkommensteuererklärung.
9 Welche Finanzämter soll ich bei der Befragung der Angehörigen der steuerberatenden Berufe auswählen?
Sie können in der Befragung nacheinander bis zu drei Finanzämter auswählen, zu denen Sie am häufigsten Kontakt haben.
10 Wie lange läuft die Befragung?
Die Befragung startet am 1. Oktober 2025 und läuft 12 Monate bis zum 30. September 2026.
11 Wie lange dauert eine Befragungsteilnahme?
Die Beantwortung der Fragen dauert ca. 10 Minuten.
12 Wie kann ich an der Befragung teilnehmen?
Sie können an der Befragung online über die Internetseite www.ihr-finanzamt-fragt-nach.de teilnehmen.
13 Kann ich auch von meinem Tablet/Smartphone teilnehmen?
Die Befragung kann auch über mobile Geräte problemlos erreicht und ausgefüllt werden. Geben Sie einfach die Internetadresse www.ihr-finanzamt-fragt-nach.de im Browser des Gerätes ein. Zudem besteht auch die Möglichkeit, den QR-Code über das mobile Gerät einzuscannen, der weiter rechts auf dieser Seite auf dem Flyer zu finden ist.
14 Warum kann ich keine freien Texte formulieren?
Dies dient dem Schutz Ihrer persönlichen Daten und der Gewährleistung der Anonymität bei der Befragung. Zum einen können Sie sich auf diese Weise nicht (versehentlich) selbst „outen“. Zum anderen können auch die im Finanzamt mit Ihrer Einkommensteuererklärung befassten Personen nicht „geoutet“ werden.
15 Wie ist die Bewertungsskala zu verstehen?
Die Bewertungsskala reicht von 1 mit der verbalen Beschreibung „stimme überhaupt nicht zu“ bis 5 „stimme voll und ganz zu“ (vergleichbar mit einer Internet-Bewertungsskala).
Daneben gibt es einige Fragen, bei denen keine Skala, sondern bestimmte Antwortoptionen vorgegeben sind. Entweder kann hierbei nur eine einzige Antwort ausgewählt werden oder es sind mehrere Antwortoptionen möglich. Diese Fragen sind mit „Mehrfachnennungen möglich“ gekennzeichnet.
16 Zu welchen Themen kann ich meine Meinung abgeben?
Sie können Ihre Meinung zu folgenden Themen mitteilen:
- Zufriedenheit insgesamt
- Abgabe der Einkommensteuererklärung
- Bearbeitung der Einkommensteuererklärung
- Bearbeitung von Einsprüchen
- Erreichbarkeit
- Verhalten und Kompetenz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
- Informationsangebote und sonstige/politische Themen
- Allgemeine Angaben
17 Wenn ich den Fragebogen absenden möchte, erhalte ich die Fehlermeldung „Bitte überprüfen Sie Ihre Eingaben“. Was soll ich tun?
Überprüfen Sie in diesem Fall nochmal Ihre Antworten zu den einzelnen Fragen. Sollten Angaben fehlen oder Fragen nicht auf die vorgegebene Weise beantwortet worden sein, erscheint zu dieser Frage ein roter Fehlerhinweis. Dies betrifft folgende Fälle:
- Einige Fragen müssen verpflichtend beantwortet werden. Diese Fragen sind mit dem Vermerk „Pflichtangabe“ unterhalb der jeweiligen Antwortmöglichkeiten gekennzeichnet. Wenn Pflichtangaben übersehen oder nicht beantwortet wurden, erscheint der Hinweis „Pflichtangabe – Bitte überprüfen Sie Ihre Eingabe.“.
- Bei wenigen Fragen besteht die Möglichkeit, eine maximal mögliche Anzahl an Antworten auszuwählen. Sollten Sie mehr als diese Anzahl an Antwortmöglichkeiten ausgewählt haben, erscheint beispielsweise der Fehlerhinweis „Bitte wählen Sie maximal 2 Antworten aus. - Bitte überprüfen Sie Ihre Eingabe.“.
- Einige Fragen erfordern die Eingabe einer ganzen Zahl von 0 oder höher. Im Fehlertext ist vermerkt, welche Wertgrenzen zu beachten sind, zum Beispiel das Datenformat wie „Ganzzahl; minimaler Wert: 0; maximaler Wert: 99 - Bitte überprüfen Sie Ihre Eingabe.“.
Werden die betroffenen Eingaben nachgeholt oder korrigiert, kann der Fragebogen anschließend über den „Senden“-Button am Ende der Befragung abgesendet werden.
18 Kann ich meine Angaben nach dem Absenden des Fragebogens ändern?
Wenn Sie den Fragebogen abgesendet haben, ist eine Änderung Ihrer Angaben nicht mehr möglich.
19 Wann und wie werden die Ergebnisse veröffentlicht?
Nach Ablauf des Befragungszeitraums werden die zusammengefassten Ergebnisse der teilnehmenden Länder auf der Befragungsseite www.ihr-finanzamt-fragt-nach.de veröffentlicht.
20 Wie kann ich zusätzlich zur Befragung Verbesserungsvorschläge für ELSTER mitteilen?
Nutzen Sie hierfür die Kontaktmöglichkeiten auf www.elster.de.





