27.11.2017 - Wussten Sie, dass Ihr Rententräger Ihre Renteneinkünfte bereits in zutreffender Höhe an das Finanzamt übermittelt und eine Angabe dieser Daten entbehrlich ist, wenn neben der Rente keine weiteren steuerrelevanten Sachverhalte vorliegen? In diesem Fall besteht die Möglichkeit, dass Ihr Finanzamt die elektronischen Daten übernimmt.