Der Bund hat zum 1. Juli 2009 die Ertrags- und Verwaltungshoheit für die Kraftfahrzeugsteuer von den Ländern übernommen. In Mecklenburg-Vorpommern endete die Verwaltung für den Bund am 14. März 2014. Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, sich in allen kraftfahrzeugsteuerlichen Angelegenheiten ab sofort direkt an das zuständige Hauptzollamt und nicht mehr an das Finanzamt zu wenden.