Hilfe für von der Corona-Krise Betroffene durch gemeinnützige Organisationen
Am 09.04.2020 hat das Bundesministerium der Finanzen ein Schreiben mit steuerlichen Vereinfachungen zur Förderung der Hilfe für von der Corona-Krise Betroffener herausgegeben. Danach können gemeinnützige Organisationen Hilfe für Betroffene in Form von Besorgungen, Lebensmittelspenden und anderen Tätigkeiten leisten, ohne dass dies für die Gemeinnützigkeit schädlich ist. Auch besondere Spendenaktionen und -aufrufe dürfen unabhängig vom eigenen Satzungszweck durchgeführt werden. Weitere Informationen (z.B. hinsichtlich der Personal- und Raumgestaltung oder zu Spendennachweisen) entnehmen Sie bitte dem Schreiben des Bundesministerium der Finanzen (https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Weitere_Steuerthemen/Abgabenordnung/2020-04-09-steuerliche-massnahmen-zur-foerderung-der-hilfe-fuer-von-der-corona-krise-betroffene.html).