Wann ist eine Satzungsänderung notwendig?

Bei Satzungsänderungen müssen rechtliche Vorgaben beachtet werden. Details anzeigen
Bei Satzungsänderungen müssen rechtliche Vorgaben beachtet werden.
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Nr.1/18  | 21.09.2018  | FM - Vereinsnews  | Finanzministerium - Vereinsnews

Steuerrechtlich ist eine Satzungsänderung geboten, wenn die tatsächliche Geschäftsführung der Vereine (tatsächlichen durchgeführte Projekte und Tätigkeiten, die im Tätigkeitsbericht anzugeben sind) nicht mit den Angaben in der Satzung in Zusammenhang stehen.

Zudem müssen Vereine, die noch keinen "Bescheid zur Feststellung der satzungsmäßigen Voraussetzungen" (gemäß § 60a Abgabenordnung) erhalten haben, in der Regel eine Anpassung an die Mustersatzung (zu finden in: Anlage 1 zu § 60 AO; Merkblatt siehe Anlage) vornehmen. Lediglich Satzung, die bereits vor 2009 gefasst und seitdem nicht mehr geändert wurden, müssen nicht an die Mustersatzung angepasst werden.

Es ist stets zu empfehlen, etwaige Änderung der Satzungen vor Eintragung mit dem zuständigen Finanzamt abzustimmen.

Unabhängig von den steuerrechtlichen Anforderungen kann eine Anpassung der Satzung - aufgrund zivilrechtlicher Vorgaben (§ 71 BGB) - notwendig sein.


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