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Steuerliche Hilfsmaßnahmen für Geschädigte des Dauerregens

© Stas Perov - Fotolia.com
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Aufgrund der außergewöhnlich starken Niederschläge in den Monaten Juli und August ist es in vielen Teilen Mecklenburg-Vorpommerns zu beträchtlichen Schäden durch Hochwasser und durch die dauerhafte Vernässung der Böden gekommen. Die Schäden und ihre Auswirkungen werden bei vielen Steuerpflichtigen zu erheblichen finanziellen Belastungen führen. Daher hat das Finanzministerium M-V entschieden, den Geschädigten durch steuerliche Maßnahmen zur Vermeidung unbilliger Härten entgegenzukommen.

Steuerpflichtige, die nachweislich unmittelbar und erheblich betroffen sind, können bis zum 31. Dezember 2011 Anträge auf Stundung von Steuerzahlungen sowie auf Anpassung von Vorauszahlungen stellen. Auch von Vollstreckungsmaßnahmen wird bis Ende des Jahres in diesen Fällen abgesehen.

Den entsprechenden Erlass finden Sie weiter unten zum Download.



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