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Finanzämter beginnen mit der Veranlagung der Einkommensteuer

© Gina Sanders - Fotolia.com
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Die in Deutschland einheitlich entwickelten Programme für die maschinelle Durchführung der Einkommensteuerveranlagung für das Jahr 2010 stehen ab sofort den Finanzämtern des Landes MV zur Verfügung. Mit Steuerbescheiden können die Steuerpflichtigen, die ihre Steuererklärungen bereits eingereicht haben, ab der 10. Woche rechnen.

Die Freigabe der Einkommensteuerprogramme ist in diesem Jahr durch fehlerhafte Lohnsteuerbescheinigungen für 2010 beschwert. Infolge eines Fehlers in Lohnbuchhaltungsprogrammen der Arbeitgeber hat ein Teil der freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung und sozialen Pflegeversicherung versicherten Arbeitnehmer eine teilweise unzutreffende Lohnsteuerbescheinigung für das Jahr 2010 erhalten.

Durch entsprechende Maßnahmen der Steuerverwaltung wird erreicht, dass die Arbeitgeber keine korrigierten Lohnsteuerbescheinigungen an das Finanzamt übermitteln und keine neuen Ausdrucke der elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen an die Arbeitnehmer aushändigen müssen.

Die Steuerberechnungsprogramme der Finanzämter führen eine Vielzahl von Plausibilitätsprüfungen durch. Somit werden die fehlerhaften Angaben in der Lohnsteuerbescheinigung als unschlüssig erkannt. Das Finanzamt wird grundsätzlich auch in diesen Fällen den Abzug der Vorsorgeaufwendungen in zutreffender Höhe sicherstellen. Der Einkommensteuerbescheid wird darauf hinweisen, dass die Vorsorgeaufwendungen trotz nun anderer Berechnungsmethode in zutreffender Höhe berücksichtigt wurden.

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Bundesfinanzministeriums.


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