Finanzministerin Heike Polzin wies heute darauf hin, dass bei einer Änderung der Steuerklasseneintragung für das Jahr 2011 nur noch die Finanzämter zuständig sind. Hintergrund hierfür ist die Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte. Bisher erhielten die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zum Ende des Jahres ihre Lohnsteuerkarte von ihrer Stadt oder Gemeinde. Diese mussten sie dann an ihre Arbeitgeber weitergeben, die anhand der Angaben auf der Karte die Lohnsteuer berechneten und an das Finanzamt abführten.
"Dieser Weg ist heutzutage nicht mehr zeitgemäß, und vor allem war er nicht bürgerfreundlich", so Ministerin Polzin. Bereits ab 2011 wird dieses System daher umgestellt. Die Finanzministerin betonte allerdings, dass alle Arbeitgeber die Lohnsteuerkarten ihrer Arbeitnehmer für 2010 noch aufbewahren müssen und nicht Ende des Jahres vernichten dürfen: "Weil die Umstellung noch nicht ganz erfolgt ist, gilt die Lohnsteuerkarte 2010 auch für das Jahr 2011. Es gibt für das kommende Jahr also keine neue farbige Karte mehr." Ab dem 1.1.2012 erhalten die Arbeitgeber schließlich die für den Lohnsteuerabzug notwendigen Daten auf dem elektronischen Wege direkt von der Steuerverwaltung.
Sollten sich zu Beginn des Jahres 2011 Abweichungen bei der Steuerklasse oder der Zahl der zu berücksichtigenden Kinder ergeben, müssen diese dem zuständigen Finanzamt mitgeteilt werden. Um die Steuerklassenwahl zu erleichtern, haben die Finanzbehörden ein Merkblatt mit Tabellen ausgearbeitet. Aus ihnen können Ehegatten nach der Höhe ihrer monatlichen Arbeitslöhne die Steuerklassenkombination feststellen, bei der sie die geringste Lohnsteuer entrichten müssen.
Die Tabellen erleichtern lediglich die Wahl der für den Lohnsteuerabzug günstigsten Steuerklassenkombination. Die im Laufe des Jahres einbehaltene Lohnsteuer besagt jedoch nichts Abschließendes über die Höhe der Jahressteuerschuld. Diese hängt von den Verhältnissen des Einzelfalles ab.
Unten stehend finden Sie das Merkblatt mit den Tabellen und Erläuterungen (u.a. zum Faktorverfahren) im PDF-Format zum Downlaod. Weitere Informationen zur elektronischen Lohnsteuerkarte finden Sie hier.