„Dieser Weg ist heutzutage nicht mehr zeitgemäß und vor allem war er nicht bürgerfreundlich“, so Ministerin Polzin. Bereits ab 2011 wird dieses System daher umgestellt. Die Arbeitgeber erhalten zukünftig die für den Lohnsteuerabzug notwendigen Daten direkt von der Steuerverwaltung. Damit einher geht, dass zukünftig die Finanzämter für alle Änderungen dieser Daten zuständig sind.
Für die erfolgreiche Umstellung des Verfahrens ist es dennoch notwendig, dass alle Arbeitgeber die Lohnsteuerkarten ihrer Arbeitnehmer für 2010 noch aufbewahren und nicht Ende des Jahres vernichten. Solange die Umstellung noch nicht ganz erfolgt ist, gilt die Lohnsteuerkarte 2010 auch im Jahr 2011 fort. Sie dient bis zur Umstellung weiterhin als Grundlage für die Berechnung der abzuführenden Lohnsteuer. Das bedeutet für den einzelnen Arbeitnehmer jedoch auch, dass er die Angaben auf der Lohnsteuerkarte 2010 weiterhin im Blick haben muss. Ändert sich für 2011 etwas an den Angaben, ist zum Beispiel ein Kind geboren oder eine Ehe geschieden worden, muss er dies dem Finanzamt mitteilen. Nur so kann der Arbeitgeber den richtigen Lohnsteuerbetrag einbehalten, wodurch unerfreuliche Nachzahlungen am Ende des Jahres vermieden werden. Spätestens 2012 können dann alle Pappkarten endgültig vernichtet werden.
In allen Finanzämtern des Landes liegen kostenfreie Broschüren mit weitergehenden Hinweisen und Informationen zur Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte aus. Auf den Seiten des Steuerportals finden Sie hier weitere Informationen.