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Hinweise zur Kommunikation mit E-Mail

Datensicherheit

E-Mails ähneln den Postkarten der Briefpost. Auch Unbefugte können diese gegebenenfalls lesen. Eine verschlüsselte E-Mail-Kommunikation ist derzeit mit den Finanzämtern leider nicht möglich. Bitte bedenken Sie das, wenn Sie uns eine E-Mail schicken.

Bis auf Weiteres dürfen wir Ihnen grundsätzlich nicht per E-Mail antworten, da wir an das Steuergeheimnis gebunden sind und bei E-Mails nicht ausschließen können, dass Unbefugte aus der Antwort Ihres Finanzamtes Einblick in Ihre steuerlichen Verhältnisse nehmen.

Bitte haben Sie daher Verständnis dafür, dass eine ggf. erforderliche Antwort auf Ihre Fragen und Anträge weiterhin auf dem üblichen Weg (z. B. durch Telefonanruf oder Briefpost) erfolgt.

Für diese Zwecke geben Sie daher bitte in Ihrer E-Mail Ihre vollständige Anschrift und Telefonnummer an.

In Ausnahmefällen kann eine Antwort per E-Mail erfolgen. Dazu bedarf es jedoch einer Befreiung des betreffenden Finanzamtes nach § 30 Abs. 4 Nr. 3 AO von der Einhaltung des Steuergeheimnisses, die von Ihnen im Einzelfall vorab erteilt werden muss.

Welche Angelegenheiten können Sie per E-Mail erledigen?

Sie können einfache Schreiben und Anträge (z. B. Änderungsantrag zum Steuerbescheid, Fristverlängerungsantrag) oder auch Einsprüche gegen Steuerbescheide per E-Mail an uns senden. Beachten Sie jedoch, dass das Zustellungsrisiko, insbesondere bei fristwahrenden Schreiben, bei Ihnen liegt.

Nicht zulässig per E-Mail ist die Übersendung von Anträgen, Erklärungen und anderen Schriftstücken, wenn eine eigenhändige Unterschrift vom Gesetz vorgesehen ist.
Dies ist z. B. der Fall bei Steuererklärungen, Lohnsteuer-Ermäßigungsanträgen, Abtretungsanzeigen oder wenn absolute Sicherheit über den Einsender bestehen muss (z.B. bei der Mitteilung einer Bankverbindung für Erstattungszwecke, der Erteilung einer Einzugsermächtigung oder der Befreiung vom Steuergeheimnis).

Das Einreichen von elektronischen Steuererklärungen ist über ELSTER möglich. Hinweise dazu finden Sie unter Elektronische Steuererklärung.

Technische Hinweise

Die Finanzämter des Landes Mecklenburg-Vorpommerns können derzeit Anlagen Ihrer E-Mails in der Regel nur im Format .pdf entgegennehmen. Andere Dateiformate - einschließlich Zip-Format - können nicht empfangen werden.

Lediglich in den Poststellen ist der Empfang folgender Formate möglich:

  • Word (.doc - müssen lesbar sein unter Microsoft Word 97)
  • Excel (.xls - müssen lesbar sein unter Microsoft Excel 97)
  • Adobe Acrobat (.pdf - müssen lesbar sein mit Adobe Reader 6) oder
  • Textformat (.txt)

(Aus Sicherheitsgründen können wir diese Formate derzeit nur lesen und ausdrucken. Makros oder sonstige Funktionen lassen sich nicht aufrufen bzw. ausführen.)

Generell können keine "Einschreibe E-Mails" entgegen genommen werden.

Wir bitten um Ihr Verständnis.


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Zusatzinformationen

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