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Unternehmer als Arbeitgeber

Die Lohnsteuer – eine Erhebungsform der Einkommensteuer – behält der Arbeitgeber vom Arbeitslohn des Arbeitnehmers ein und führt sie an das für seine Betriebsstätte zuständige Finanzamt ab.

Die Berechnung der Lohnsteuer erfolgt nach den auf der Lohnsteuerkarte vermerkten individuellen Besteuerungsmerkmalen des Arbeitnehmers. Hierzu gehören insbesondere die Steuerklasse, die Religionszugehörigkeit, die Anzahl der Kinder und die Höhe etwaiger auf der Lohnsteuerkarte eingetragener Freibeträge.

Dazu bedient sich der Arbeitgeber in der Regel einer maschinellen Lohnabrechnung mit Hilfe eines Lohnsteuer-Programms, oder er ermittelt die Lohnsteuerbeträge selbst nach den Lohnsteuertabellen (auch im Buchhandel erhältlich). In bestimmten Fällen ist auch eine Lohnsteuerpauschalierung möglich.

Weitere Informationen sowie wichtige Veröffentlichungen zur Lohnsteuer finden Sie auf den Internetseiten des Bundesfinanzministeriums und in der Broschüre "Steuertipps für Existenzgründerinnen und Existenzgründer".


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