Schließen sich mehrere Personen zur Gründung eines Unternehmens zusammen, kann dies in Form einer Personengesellschaft geschehen. Zu den Personengesellschaften gehören
Die Personengesellschaft ist selbst weder einkommensteuer- noch körperschaftsteuerpflichtig. Stattdessen werden die Einkünfte, die die Personengesellschaft erzielt, gesondert und einheitlich festgestellt und auf die Gesellschafter verteilt. Jeder Gesellschafter versteuert seinen Gewinnanteil im Rahmen seiner Einkommensteuerveranlagung. Zur Feststellung der Gewinnanteile hat die Personengesellschaft besondere Steuererklärungen abzugeben. Die entsprechenden Vordrucke finden Sie hier.
Besteht hinsichtlich der Umsatzsteuer und Gewerbesteuer eine Steuerpflicht, ist die Personengesellschaft selbst steuerpflichtig.
Wird das Unternehmen als OHG oder KG betrieben, ist der Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich zu ermitteln, da diese Gesellschaften auch handelrechtlich zur Buchführung verpflichtet sind.
Bei einer GbR kommt dagegen je nach Art der Betätigung (z. B. keine Buchführungspflicht bei Freiberufler-GbR) und Größe des Unternehmens auch eine Gewinnermittlung durch Einnahmenüberschussrechnung in Betracht.
Weitere nützliche Informationen finden Sie in der Broschüre "Steuertipps für Existenzgründerinnen und Existenzgründer".