Der Gewerbesteuer unterliegt jeder Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird.
Die Gewerbesteuer ist eine Gemeindesteuer und eine der wichtigsten Einnahmequellen der Kommunen zur Bestreitung ihrer öffentlichen Ausgaben. Die Gewerbesteuer wird von der Gemeinde mit einem Hebesatz auf den so genannten Gewerbesteuermessbetrag festgesetzt und erhoben. Den Hebesatz legt die Gemeinde fest. Der Hebesatz beträgt ab dem Erhebungszeitraum 2004 mindestens 200 Prozent. In vielen Gemeinden ist der Hebsatz jedoch wesentlich höher.
Den Gewerbesteuermessbetrag setzt das Finanzamt fest. Er beträgt 3,5% vom Gewerbeertrag. Das ist der zu ermittelnde Gewinn aus dem Gewerbebetrieb, vermehrt und vermindert um bestimmte Beträge. Bei natürlichen Personen und Personengesellschaften ist ein Freibetrag von 24.500 € zu berücksichtigen.