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Betriebsprüfung

Die Finanzbehörden haben die Steuern nach Maßgabe der Gesetze gleichmäßig festzusetzen und zu erheben. Die Betriebsprüfung stellt die intensivste Art der Ermittlung und Überprüfung der Besteuerungsgrundlagen dar. Ihre Aufgabe besteht vor allem in der Ermittlung und Beurteilung der steuerlich bedeutsamen Sachverhalte von Steuerpflichtigen mit Gewinneinkünften. Eine Betriebsprüfung kommt daher grundsätzlich bei Steuerpflichtigen mit einem gewerblichen oder land- und forstwirtschaftlichen Betrieb bzw. bei den freiberuflich Tätigen in Betracht.

Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Außenprüfung auch bei den anderen Steuerpflichtigen zulässig (z.B. bei Steuerpflichtigen mit umfangreichen und vielgestaltigen Überschusseinkünften wie Kapitaleinkünften, Einkünften aus Vermietung und Verpachtung etc., wenn eine Prüfung im Finanzamt nach Art und Umfang des zu prüfenden Sachverhaltes nicht zweckmäßig erscheint).

Die Prüfung kann eine oder mehrere Steuerarten, einen oder mehrere Besteuerungszeiträume oder auch nur bestimmte Sachverhalte betreffen. In der Regel beschränkt sich der Prüfungszeitraum bei Betriebsprüfungen auf drei Jahre. Ihr Beginn wird durch eine schriftliche Prüfungsanordnung, ihr Ende durch den Prüfungsbericht markiert.

In Mecklenburg-Vorpommern sind derzeit ca. 260 Betriebsprüfer tätig. Alle Finanzämter des Landes sind mit einer Betriebsprüfungsstelle ausgestattet. Das Finanzamt Rostock unterhält darüber hinaus eine zentrale Prüfungsstelle für gewerbliche Größtbetriebe und ist zuständig für alle Ver- und Entsorgungsbetriebe, Hafenbetriebe und Kreditinstitute des Landes.

Die Rechtsgrundlagen für die Betriebsprüfung finden sich in der Abgabenordnung und in der Betriebsprüfungsordnung wieder.
Veröffentlichungen zur Betriebsprüfung erhalten Sie auf der Homepage des Bundesministeriums der Finanzen.


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