Rechtsgrundlage für die Erhebung der Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer ist das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz.
Die Erbschaftsteuer wird als Erbanfallsteuer erhoben. Als Erwerb von Todes wegen gelten
Steuerpflichtig sind außerdem bestimmte weitere, in § 3 Abs. 2 und den §§ 4 und 6 ErbStG besonders aufgeführte Vermögensanfälle.
Der Schenkungsteuer unterliegt jede freigebige Zuwendung unter Lebenden, sofern der Schenker oder der Beschenkte Inländer ist. Für die Schenkung eines Nichtinländers tritt Steuerpflicht ein, soweit sie aus Inlandsvermögen im Sinne des Bewertungsgesetzes besteht.
Weitere Informationen und Veröffentlichungen erhalten Sie auf der Homepage des Bundesfinanzministeriums.
Vordrucke für die Erbschaft-/Schenkungsteuererklärung erhalten Sie im zentral für die Erbschaften und Schenkungen in Mecklenburg-Vorpommern zuständigen Finanzamt Ribnitz-Damgarten oder hier.