Auch nach Wegfall der Eigenheimzulage für Neufälle ab dem 01.01.2006 gibt es eine Reihe von steuerlichen Förderungen rund um das Thema Bauen. Nicht nur die Kosten für die Errichtung eines neuen Gebäudes, sondern auch die Aufwendungen für die Erhaltung und Sanierung vorhandener Gebäude können begünstigt sein.
Dieses Merkblatt gibt Ihnen einen kurzen Überblick über die Steuerbegünstigungen und staatlichen Zulagen zur Bauförderung, die Sie über Ihr Finanzamt beantragen können. Da sich die Fördermöglichkeiten aus vielen unterschiedlichen Rechtsnormen ergeben, sind im Anhang Auszüge aus den maßgeblichen Gesetzestexten beigefügt.