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Rentner und Pensionäre

Die Besteuerung der Renten und Pensionen wurde durch das Alterseinkünftegesetz grundlegend überarbeitet. Der Gesetzgeber folgt mit den Neuregelungen einem Auftrag des Bundesverfassungsgerichts, Beamtenpensionen und Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung steuerlich gleich zu behandeln.

Bis zum Jahre 2040 wird die Besteuerung der Renten und Pensionen schrittweise angeglichen. Im Ergebnis sollen alle Alterseinkünfte wie gesetzliche Renten, Pensionen, Betriebsrenten, private Leibrenten, Riesterrenten usw. erst dann versteuert werden, wenn diese ausgezahlt werden (nachgelagerte Besteuerung).

Ab 2005 unterliegen Renten einheitlich zu 50 % der Besteuerung. Dies gilt auch für alle Bestandsrenten und die im Jahre 2005 erstmals ausgezahlten Renten. Der steuerbare Anteil der Rente wird für jeden neu hinzukommenden Rentnerjahrgang bis zum Jahr 2040 schrittweise angehoben. Gleichzeitig wird die steuerliche Berücksichtigung der Beitragszahlungen erhöht.

Weitere Informationen zur Besteuerung der Renten ab 2005 finden Sie in den Broschüren "Steuertipps für Senioren" und in den Veröffentlichungen des Bundesfinanzministeriums.


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