Viele Bürger geben ihre Einkommensteuererklärung Anfang des Jahres ab, damit die Steuererstattung frühzeitig auf das Konto überwiesen wird. In diesem Jahr werden die Finanzämter nicht vor Ende März mit den Veranlagungen für 2011 beginnen können. Grund dafür ist, dass Arbeitgeber, Versicherungen und andere Institutionen bis zum 28. Februar Zeit haben, die in den Finanzämtern benötigten Steuerdaten zu übermitteln. Dies betrifft beispielsweise die Lohnsteuerbescheinigungen, Rentenbezugsmitteilungen, Beitragsdaten zur Altersvorsorge (Riester/Rürup) und die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Die bundesweit an eine zentrale Stelle übermittelten Daten müssen anschließend aufbereitet und den jeweiligen Finanzämtern zur Verfügung gestellt werden, damit sie für die Veranlagung berücksichtigt werden können. Die elektronische Übermittlung der Informationen an die Finanzverwaltung vereinfacht die Steuerveranlagung und verringert den Verwaltungsaufwand. Gleichzeitig können Rückfragen durch das Finanzamt vermieden werden.
Für die Steuerbürger, die zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind und nicht steuerlich beraten werden, bleibt der 31. Mai 2012 der letzte Termin für die Abgabe der Steuererklärung.
Auch in diesem Jahr gilt: Wer die Steuererklärung früh einreicht, erhält seine Steuererstattung im Normalfall auch früher.