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Wichtiger Hinweis zu den Lohnsteuerbescheinigungsdaten

Sicherheitsauthentifizierung ab Kalenderjahr 2009

Bei der Einführung der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung wurde ein freier Zugang für die elektronische Übermittlung zugelassen, um das Verfahren ELSTER so einfach wie möglich zu gestalten. Nunmehr wird eine Authentifizierung für die Datenübermittlung vorgesehen, um den erhöhten Sicherheitsanforderungen und dem Stand der Technik Rechnung zu tragen.

Lohnsteuerbescheinigungen von Arbeitslöhnen für das Kalenderjahr 2008 sind nicht betroffen.

Unabhängig von der für die Übermittlung ausgewählten Software ist hierfür die Registrierung am ElsterOnline-Portal zwingend notwendig. Nähere Informationen zu den möglichen Sicherheitsverfahren bei ELSTER erhalten Sie auf der Seite Sicherheit.

Zum Jahreswechsel können aus Kapazitätsgründen bei der Registrierung technische oder organistorische Schwierigkeiten nicht ausgeschlossen werden. Bitte registrieren Sie sich daher möglichst bald, um Engpässen aus dem Weg zu gehen und rechtzeitig auf die neue Übermittlungsart vorbereitet zu sein. (Text siehe https://www.elster.de/arbeitg_home.php)

Die gesetzliche Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung betrifft nicht die Abgabe der Einkommensteuererklärung, der Umsatzsteuererklärung, des Antrags auf Dauerfristverlängerung, der Anmeldung der Sondervorauszahlung sowie der Gewerbesteuererklärung.

Sollten bei Ihrer Registrierung Probleme auftreten, wenden Sie sich bitte an die Elsterbeauftragten des Finanzamtes Rostock:

Frau Müller, Tel. 0381/12845 4250 oder

Herr Bruns, Tel. 0381/12845 4251.


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Elektronische Steuererklärung

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