Bei der Einführung der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung
wurde ein freier Zugang für die elektronische Übermittlung zugelassen, um das Verfahren
ELSTER so einfach wie möglich zu gestalten. Nunmehr wird eine Authentifizierung
für die Datenübermittlung vorgesehen, um den erhöhten Sicherheitsanforderungen
und dem Stand der Technik Rechnung zu tragen.
Lohnsteuerbescheinigungen von Arbeitslöhnen
für das Kalenderjahr 2008 sind nicht betroffen.
Unabhängig von der für die Übermittlung
ausgewählten Software ist hierfür die Registrierung am ElsterOnline-Portal zwingend
notwendig. Nähere Informationen zu den möglichen Sicherheitsverfahren bei
ELSTER erhalten Sie auf der Seite Sicherheit.
Zum Jahreswechsel können aus
Kapazitätsgründen bei der Registrierung technische oder organistorische
Schwierigkeiten nicht ausgeschlossen werden. Bitte registrieren Sie sich daher möglichst
bald, um Engpässen aus dem Weg zu gehen und rechtzeitig auf die neue
Übermittlungsart vorbereitet zu sein. (Text
siehe https://www.elster.de/arbeitg_home.php)
Die gesetzliche Verpflichtung zur
elektronischen Übermittlung betrifft nicht die Abgabe der Einkommensteuererklärung,
der Umsatzsteuererklärung, des Antrags auf Dauerfristverlängerung,
der Anmeldung der Sondervorauszahlung sowie der Gewerbesteuererklärung.
Sollten bei Ihrer Registrierung Probleme
auftreten, wenden Sie sich bitte an die Elsterbeauftragten des Finanzamtes
Rostock:
Frau Müller, Tel. 0381/12845 4250 oder
Herr Bruns, Tel. 0381/12845 4251.