Aktuelle Meldungen
Erneute Warnung vor betrügerischen E-Mails!
26.04.2012 - Erneut muss vor betrügerischen E-Mails gewarnt werden. Dieses Mal betroffen sind vermeintliche Mails des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt). Bitte lesen Sie die ganze Meldung auf der Internetseite des Bundesministeriums der Finanzen.
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Neues Dienstleistungskonzept der Steuerverwaltung vorgestellt!
24.04.2012 - Finanzämter sind Dienstleister – 2005 hat die Finanzverwaltung diesen Grundsatz in ihrem Konzept "Aspekte einer verbesserten Unternehmens- und Bürgerorientierung der Steuerverwaltung" – kurz Dienstleistungskonzept – festgeschrieben. Im vergangenen Jahr ist das Konzept umfangreich ausgewertet und überarbeitet worden.
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Finanzministerin startet ELSTER Info-Tour 2012
04.04.2012 - Finanzministerin Heike Polzin gab heute in Schwerin den Startschuss für landesweite Informationsveranstaltungen zur ELektronischen STeuerERklärung.
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Warnung vor betrügerischen E-Mails!
07.02.2012 - Das Finanzministerium warnt vor gefälschten E-Mails, die derzeit im Namen der Steuerverwaltung verschickt werden. In einer angehängten Datei soll ein Steuerbescheid enthalten sein. Dies ist allerdings nicht der Fall.
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Informationen für Arbeitnehmer - Die elektronische Lohnsteuerkarte
Der Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale durch den Arbeitgeber wurde wegen unerwarteter technischer Probleme bundesweit um ein Jahr auf den 1. Januar 2013 verschoben.
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Informationen für Arbeitgeber - Alle wichtigen Details zum Lohnsteuerabzug ab 01.01.2012
Der im Kalenderjahr 2012 vorgesehene Starttermin des ELStAM-Verfahrens musste wegen unerwarteter technischer Probleme verschoben werden. Mit den nachstehenden Informationen möchte wir Sie als Arbeitgeber über die im Kalenderjahr 2012 für das Lohnsteuerabzugsverfahren geltenden Grundsätze informieren.
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Sonderzuständigkeit für Rentenempfänger im Ausland
Dem Finanzamt Neubrandenburg ist die bundesweite Zuständigkeit für die Veranlagung von Rentnern mit Wohnsitz im Ausland übertragen worden, die nicht aus anderen Gründen bereits in Deutschland veranlagt werden (zum Beispiel wegen anderer inländischer Einkünfte). Soweit Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben und in Deutschland nur wegen Ihrer Rente veranlagt werden, müssen Sie daher Ihre Einkommensteuererklärung beim Finanzamt Neubrandenburg einreichen.
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