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Ihr Finanzamt vor Ort

Finanzamt Malchin

Im Finanzamt Malchin sind 88 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig. Es wird von Frau Stork geleitet. Die Zentrale Informations- und Annahmestelle (ZIA) ist Ihr Anlaufpunkt im Finanzamt.

 

 

Rufnummer EStAM  Wichtiger Hinweis für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer!

 Sonderrufnummer Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM)
 Tel. 03994/634-1333

Für alle Arbeitnehmerfragen rund um das Thema ELStAM sowie zu Ihren individuellen Lohnsteuerabzugsmerkmalen stehen Ihnen im Finanzamt Malchin kompetente Ansprechpartner zur Verfügung. Sie erreichen unsere Mitarbeiter Mo., Mi. und Do. von 08.00 - 16.00 Uhr, Di. von 08.00 bis 18.00 Uhr und Fr. von 08.00 bis 12.00 Uhr unter der Rufnummer 03994/634-1333. Bei allen übrigen Anliegen wählen Sie wie gewohnt die Telefonnummer Ihres Bearbeiters oder lassen sich über die Zentrale 03994/634-0 verbinden. Vielen Dank!

 

 

Wichtiger Hinweis für alle Arbeitgeber!

 Sonder-E-Mail-Adresse zum Verfahren ELStAM 
 elstam@finanzamt-malchin.de

Für alle Fragen der Arbeitgeber rund um das Thema ELStAM sowie Einzelheiten zum Verfahrensbeitritt können Sie ab sofort die E-Mail-Adresse elstam@finanzamt-malchin.de nutzen. Neben der Möglichkeit der Kontaktaufnahme per E-Mail stehen Ihnen zu den Öffnungszeiten auch speziell geschulte ELStAM-Ansprechpartner jederzeit gerne zur Verfügung.

   

Bitte beachten Sie! Wichtige Informationen für alle Bürgerinnen und Bürger der Gemeinden Bentzin, Tutow, Jarmen, Kruckow, Völschow, Alt Tellin, Daberkow, Düvier, Görmin, Sassen Trantow und Loitz!

In den Finanzämtern Greifswald, Pasewalk, Malchin und Neubrandenburg wurden in den vergangenen Wochen umfangreiche Neustrukturierungen durchgeführt. So wurden am 1. Oktober 2012 die Finanzämter Greifswald und Pasewalk zusammengelegt. Am 1. November 2012 wurde die Zuständigkeit des Finanzamtes Greifswald zudem auf das gesamte Gebiet des Landkreises Vorpommern-Greifswald ausgeweitet. Für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinden Bentzin, Tutow, Jarmen, Kruckow, Völschow, Alt Tellin, Daberkow, Düvier, Görmin, Sassen Trantow, Loitz, Strasburg, Blumenhagen, Groß Luckow und Klein Luckow, die bislang in den Finanzämtern Malchin bzw. Neubrandenburg geführt werden, verkürzt sich der Weg zu ihrem Wohnsitzfinanzamt damit entscheidend. In diesem Zusammenhang wurden die bisherigen Steuernummern  auf die einheitliche Bundesfinanzamtsnummer (4)084 des Finanzamtes Greifswald überführt. Alle betroffenen Bürger wurden über die erforderliche Steuernummernumstellung in einem persönlichen Anschreiben informiert. Für die Bürger aus Pasewalk und Umgebung wurde am Standort Pasewalk, Torgelower Str. 32, eine Außenstelle der Zentralen Informations- und Annahmestelle (ZIA) eingerichtet. 

Aufgabenverteilung innerhalb des Finanzamtes Greifswald ab 1. Oktober 2012

Eine Übersicht über die geänderte Arbeitsverteilung im Finanzamt Greifswald ab 1. Oktober 2012 finden Sie hier.

Plakat Ämterzusammenlegung Finanzamt Greifswald - Finanzamt Pasewalk

Alle wichtigen Informationen zur Zusammenlegung der Finanzämter Greifswald und Pasewalk können Sie dem Plakat "Information zu Veränderungen der Finanzamtsstruktur im Landkreis Vorpommern-Greifswald" entnehmen.


Aktuelle Meldungen

Steuer-CD: Bislang acht Fälle in Mecklenburg-Vorpommern

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19.04.2013 - Nach dem Ankauf einer Steuer-CD durch das Bundesland Rheinland-Pfalz gab es in Mecklenburg-Vorpommern bislang eine Hausdurchsuchung. Nach einem ersten Abgleich der Daten führten die Informationen in acht Fällen nach Mecklenburg-Vorpommern.

Mehr zu diesem Thema

Finanzministerin startet ELSTER Info-Tour 2013

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01.03.2013 - Auch in diesem Jahr wird das Finanzministerium gemeinsam mit den Finanzämtern des Landes für das Online-Verfahren zur ELektronischen STeuerERklärung werben.Finanzministerin Heike Polzin gab heute in Schwerin den Startschuss für die in der Zeit vom 1. März bis zum 6. April stattfindenden landesweiten Informationsveranstaltungen.

Mehr zu diesem Thema

Was ändert sich im Steuerrecht zum 1. Januar 2013?

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27.12.2012 - Der Jahreswechsel 2012 / 2013 ist wieder mit einer Reihe von Rechtsänderungen verbunden. Das Bundesfinanzministerium hat für Sie eine aktuelle Übersicht erstellt, der Sie alle wichtigen steuerlichen Änderungen entnehmen können.

Hier gelangen Sie auf die Internetseiten des Bundesministeriums der Finanzen

Lohnsteuer-Freibeträge rechtzeitig im Finanzamt beantragen

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05.12.2012 - Damit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im kommenden Jahr bei ihrem Nettolohn keine unangenehme Überraschung erleben, sollten Freibeträge (z.B. für Berufspendler oder die Berücksichtigung volljähriger Kinder) noch in diesem Jahr im Finanzamt neu beantragt werden.

Mehr zu diesem Thema

Im Blickpunkt

Ausstellung zur Arbeit des Landesamtes zur Regelung offener Vermögensfragen

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In den Räumen des Finanzamts Malchin ist seit dem 26.11.2012 eine Ausstellung zur Arbeit des Landesamtes zur Regelung offener Vermögensfragen zu sehen.

Lesen Sie hier mehr...

ELStAM - Informationen für Arbeitnehmer zur neuen elektronischen Lohnsteuerkarte

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Die Lohnsteuerkarte wird abgeschafft und zum 1. Januar 2013 durch Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale (ELStAM) ersetzt. Mit den nachstehenden Informationen möchte wir Sie als Arbeitnehmer über die ab dem Kalenderjahr 2013 geltenden Grundsätze informieren.

Lesen Sie hier mehr...

ELStAM - Informationen für Arbeitgeber zum Lohnsteuerabzug ab 01.01.2013

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Mit der Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte wird die bisherige Lohnsteuerkarte ab dem Jahr 2013 durch ein elektronisches Verfahren ersetzt. Mit den nachstehenden Informationen möchte wir Sie als Arbeitgeber über die im Kalenderjahr 2013 für das Lohnsteuerabzugsverfahren geltenden Grundsätze informieren.

Lesen Sie hier mehr...

 


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