Finanzamt Güstrow
Im Finanzamt Güstrow sind 107 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig. Es wird von Herrn Reuter geleitet. Die Zentrale Informations- und Annahmestelle ist Ihr Anlaufpunkt im Finanzamt.
Wichtiger Hinweis für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer!
Sonderrufnummer Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM)
Tel. 03843/262-333
Für alle Arbeitnehmerfragen rund um das Thema ELStAM sowie zu Ihren individuellen Lohnsteuerabzugsmerkmalen stehen Ihnen im Finanzamt Güstrow kompetente Ansprechpartner zur Verfügung. Sie erreichen unsere Mitarbeiter Mo., Di. und Mi. von 08.00 bis 16.00 Uhr, Do. von 08.00 bis 18.00 Uhr und Fr. von 08.00 bis 13.00 Uhr unter der Rufnummer 03843/262-333. Bei allen übrigen Anliegen wählen Sie wie gewohnt die Telefonnummer Ihres Bearbeiters oder lassen sich über die Zentrale 03843/262-0 verbinden. Vielen Dank!
Wichtiger Hinweis für alle Arbeitgeber!
Sonder-E-Mail-Adresse zum Verfahren ELStAM
elstam@finanzamt-guestrow.de
Für alle Fragen der Arbeitgeber rund um das Thema ELStAM sowie Einzelheiten zum Verfahrensbeitritt können Sie ab sofort die E-Mail-Adresse elstam@finanzamt-guestrow.de nutzen. Neben der Möglichkeit der Kontaktaufnahme per E-Mail stehen Ihnen zu den Öffnungszeiten auch speziell geschulte ELStAM-Ansprechpartner jederzeit gerne zur Verfügung.
Aktuelle Meldungen
Steuer-CD: Bislang acht Fälle in Mecklenburg-Vorpommern
19.04.2013 - Nach dem Ankauf einer Steuer-CD durch das Bundesland Rheinland-Pfalz gab es in Mecklenburg-Vorpommern bislang eine Hausdurchsuchung. Nach einem ersten Abgleich der Daten führten die Informationen in acht Fällen nach Mecklenburg-Vorpommern.
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Finanzministerin startet ELSTER Info-Tour 2013
01.03.2013 - Auch in diesem Jahr wird das Finanzministerium gemeinsam mit den Finanzämtern des Landes für das Online-Verfahren zur ELektronischen STeuerERklärung werben.Finanzministerin Heike Polzin gab heute in Schwerin den Startschuss für die in der Zeit vom 1. März bis zum 6. April stattfindenden landesweiten Informationsveranstaltungen.
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Was ändert sich im Steuerrecht zum 1. Januar 2013?
27.12.2012 - Der Jahreswechsel 2012 / 2013 ist wieder mit einer Reihe von Rechtsänderungen verbunden. Das Bundesfinanzministerium hat für Sie eine aktuelle Übersicht erstellt, der Sie alle wichtigen steuerlichen Änderungen entnehmen können.
Hier gelangen Sie auf die Internetseiten des Bundesministeriums der Finanzen
Lohnsteuer-Freibeträge rechtzeitig im Finanzamt beantragen
05.12.2012 - Damit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im kommenden Jahr bei ihrem Nettolohn keine unangenehme Überraschung erleben, sollten Freibeträge (z.B. für Berufspendler oder die Berücksichtigung volljähriger Kinder) noch in diesem Jahr im Finanzamt neu beantragt werden.
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ELStAM - Informationen für Arbeitnehmer zur neuen elektronischen Lohnsteuerkarte
Die Lohnsteuerkarte wird abgeschafft und zum 1. Januar 2013 durch Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale (ELStAM) ersetzt. Mit den nachstehenden Informationen möchte wir Sie als Arbeitnehmer über die ab dem Kalenderjahr 2013 geltenden Grundsätze informieren.
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ELStAM - Informationen für Arbeitgeber zum Lohnsteuerabzug ab 01.01.2013
Mit der Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte wird die bisherige Lohnsteuerkarte ab dem Jahr 2013 durch ein elektronisches Verfahren ersetzt. Mit den nachstehenden Informationen möchte wir Sie als Arbeitgeber über die im Kalenderjahr 2013 für das Lohnsteuerabzugsverfahren geltenden Grundsätze informieren.
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