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Elektronische Steuererklärung

Die Elektronische Steuererklärung (kurz: Elster) ist ein Projekt der deutschen Steuerverwaltung, das der sicheren elektronischen Übermittlung von Steuerdaten dient. Elster ermöglicht es Arbeitnehmern, Rentnern, Pensionären, Unternehmern und Arbeitgebern verschiedene Steuererklärungen an das zuständige Finanzamt zu übermitteln.

Dafür bietet das Projekt Elster verschiedene Möglichkeiten.

Elsterformular ist das kostenlose Steuerprogramm der deutschen Finanzverwaltung. Das Programm unterstützt folgende Vorgänge:

  • Einkommensteuererklärung
  • Gewerbesteuererklärung
  • Umsatzsteuer-Voranmeldung
  • Lohnsteuer-Anmeldung
  • Lohnsteuerbescheinigung (nur nach Registrierung im ElsterOnline-Portal)

Es können aber auch andere Programme verwendet werden, in die Elster-Software integriert ist. Eine Liste finden Sie auf den Internetseiten des Elster-Projekts.

Außerdem bietet das Dienstleistungsportal der Finanzverwaltung (ElsterOnline) nach der Registrierung verschiedene Steuererklärungen und Meldungen an. Diese können mit einem Internetbrowser online abgegeben werden. Welche Steuererklärungen aktuell angeboten werden, finden Sie unter www.elsteronline.de.

Authentifizierte Datenarten in Mecklenburg-Vorpommern

Die Finanzämter in Mecklenburg-Vorpommern nehmen folgende Daten authentifiziert an:

  • Lohnsteueranmeldung
  • Umsatzsteuervoranmeldung
  • Antrag auf Dauerfristverlängerung / Anmeldung der Sondervorauszahlung
  • Lohnsteuerbescheinigung
  • Umsatzsteuererklärung
  • Gewerbesteuererklärung
  • Einkommensteuererklärung

Hintergrund: Ablauf der Elektronischen Steuererklärung

  1. Der Anwender gibt an seinem Arbeitsplatz oder zu Hause die Daten in sein Steuerprogramm (z.B. ElsterFormular) ein. Dieses prüft, ob die Daten plausibel sind und sendet die Angaben des Nutzers verschlüsselt an die sogenannte Clearingstelle.
  2. Die Clearingstelle entschlüsselt die Daten nach der sicheren Übertragung und leitet die Daten an die Steuerrechenzentren der Bundesländer weiter.
  3. Die Sachbearbeiter in den Finanzämtern bearbeiten die Steuererklärungen und erstellen den Steuerbescheid. Der Bescheid wird anschließend veschlüsselt an die Clearingstelle übertragen.
  4. Den Steuerbescheid können Anwender nun mit ihrem Steuerprogramm auch elektronisch abrufen.

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