Vermietung und Verpachtung

Wer eine Immobilie vermietet, muss die hieraus erzielten Einkünfte versteuern, denn Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung unterliegen der Einkommensteuer. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Vermietung beispielsweise zu gewerblichen Zwecken, zu Wohnzwecken oder an Feriengäste erfolgt. Gleiches gilt auch für die Einräumung von Erbbaurechten.

Die zu versteuernden Einkünfte aus der Vermietung werden ermittelt, in dem von den erzielten Einnahmen (Mieteinnahmen, erhaltenen Nebenkostenvorauszahlungen etc.) die damit im Zusammenhang stehenden steuerlich abziehbaren Kosten (sog. Werbungskosten wie zum Beispiel Darlehenszinsen, Abschreibungen, Modernisierungskosten und weitere laufende Kosten) abgezogen werden.

Die Ermittlung der Einkünfte kann auch zu einem negativen Ergebnis führen, das mit anderen positiven Einkünften verrechnet werden kann. Voraussetzung ist in diesen Fällen jedoch, dass Sie als Vermieter die Absicht haben, auf Dauer insgesamt einen Einnahmeüberschuss zu erzielen. Bei auf Dauer angelegten Mietverhältnissen wird dies regelmäßig vom Finanzamt unterstellt.


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