Umstellung auf SEPA – Allgemeine Informationen

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SEPA BIC IBAN

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11.08.2014 - Europa wächst immer mehr zusammen. Die bisher bekannten Überweisungs- und Lastschriftverfahren im Rahmen von SEPA (Single Euro Payments Area) werden derzeit innerhalb der Europäischen Union sowie Island, Monaco, Norwegen, Liechtenstein und der Schweiz vereinheitlicht.

Kontonummer und Bankleitzahl werden durch IBAN (International Bank Account Number) und BIC (Business Identifier Code) abgelöst.

Erstattungen

Die Steuerverwaltung Mecklenburg-Vorpommern überweist Erstattungen an Bürgerinnen und Bürger unter Verwendung von IBAN und BIC. Die bei den Finanzämtern gespeicherten Bankverbindungen (Kontonummer/ Bankleitzahl) wurden hierfür mit einem von der Bundesbank zur Verfügung gestellten Umrechnungsprogramm in IBAN und BIC umgewandelt.

Lastschrifteinzugsverfahren

Auch das herkömmliche Lastschrifteinzugsverfahren wird durch das SEPA-Lastschriftverfahren ersetzt. Damit nicht alle Bürgerinnen und Bürger, die dem Finanzamt eine Einzugsermächtigung erteilt haben, ein - im Rahmen von SEPA-Lastschrift erforderliches - Mandat erteilen müssen, gibt es eine sog. Kontinuitätsregelung, wonach bestehende gültige Einzugsermächtigungen in SEPA-Lastschrift-Mandate umgewidmet werden können. Hierüber wurden alle betroffenen Bürgerinnen und Bürger in den vergangenen Monaten durch ein Benachrichtigungsschreiben informiert.

Für neu am Lastschriftverfahren teilnehmende Steuerpflichtige ist ein SEPA-Lastschriftsmandat zu erteilen. Bitte verwenden Sie hierzu die Formulare, die nachfolgend und unter der Rubrik "Vordrucke/ Einzug von Steuern im Lastschriftverfahren ausgefüllt und ausgedruckt werden können. Sie benötigen hierfür Ihre IBAN und BIC.

Gemäß den SEPA-Regularien sind bei der Einreichung von SEPA-Lastschriften an die Kreditinstitute Vorlagefristen zu beachten. Erst- und Einmallastschriften sind mindestens fünf Geschäftstage und Folgelastschriften mindestens zwei Geschäftstage vor Fälligkeit vorzulegen. Mit dem Einsatz der sogenannten COR1-Option des Basislastschriftverfahrens in der Steuerverwaltung Mecklenburg-Vorpommern zum 11.08.2014, können die Vorlagefristen bei der Bank des Zahlers nunmehr auf einen Bankarbeitstag verkürzt werden. Damit nähert sich das SEPA-Basislastschriftverfahren funktional stärker an die bisher bekannte und genutzte Einzugsermächtigungslastschrift an.

Überweisungen

Seit dem 1. Februar 2014 sind Überweisungen an das Finanzamt ausschließlich unter Verwendung von IBAN und BIC abzuwickeln. Die IBAN und BIC Ihres Finanzamts können dem Steuerbescheid oder sonstigen Schreiben des Finanzamts entnommen werden.

Besteuerung von Fahrzeugen

Nach dem Kraftfahrzeugsteuergesetz unterliegt insbesondere das Halten von Fahrzeugen zum Verkehr auf öffentlichen Straßen der Kraftfahrzeugsteuer.

Steuerschuldner ist grundsätzlich der Halter. Die Steuerpflicht beginnt mit der Zulassung und endet mit der verkehrsrechtlich vorgeschriebenen Abmeldung des Fahrzeugs bei der Zulassungsbehörde. Die Zulassungsbehörde übermittelt von Amts wegen dem zuständigen Hauptzollamt Stralsund die für die Besteuerung erforderlichen Daten.

Die Kraftfahrzeugsteuer ist ab dem Tag der Fahrzeugzulassung in der Regel für ein Jahr im Voraus an das zuständige Hauptzollamt Stralsund zu zahlen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Informations- und Wissensmanagement Zoll unter der Telefonnummer 0351/44834-550 bzw. per Mail unter info.kraftst@zoll.de.

Weitere Informationen zur Kraftfahrzeugsteuer einschließlich der Höhe der Kraftfahrzeugsteuer für Pkw, Nutzfahrzeuge (z.B. Lkw und Anhänger) und Wohnmobile erhalten Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Finanzen.


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